Herzlich willkommen bei der Verbraucherschlichtungsstelle:
SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle
Der etwas komplizierte Name enthält alles, was uns ausmacht: Schlichtung als Ziel, Nahverkehr als Tätigkeitsfeld, und SNUB als angestrebter Weg:
Streit Neutral Unkompliziert Beenden
Dies kann nicht immer gelingen, aber wir streben es jedes Mal auf's Neue an!
Wenn Sie auf Ihre Beschwerde bei einem Verkehrsunternehmen keine Antwort erhalten haben, oder zwar eine Antwort ankam, die aber aus Ihrer Sicht der Situation nicht gerecht wird, kann eine Schlichtungsstelle für Sie die Rechtslage überprüfen, und das kostenlos, neutral und schnell (jedenfalls deutlich schneller, als ein Gericht das könnte).
Welche Stelle genau für Ihr Anliegen zuständig ist, ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, aber generell gilt:
Wir können nur dann vermitteln, wenn das betroffene Unternehmen mit unserer Verbraucherschlichtungsstelle kooperiert, hier finden Sie eine Liste der entsprechenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV.
Nach aktueller Rechtslage müssen alle Unternehmen auf ihren Websites leicht erkennbar angeben, ob und wo sie an Verbraucherschlichtungen teilnehmen, so dass Sie dies, wenn ein anderes Unternehmen betroffen ist, leicht herausfinden können sollten.
Streitigkeiten mit der DB oder der NordWestBahn werden nicht bei uns, sondern bei der söp geschlichtet (siehe: Links).
Falls Ihr Problem eines von der Art ist, bei denen verschiedene Unternehmen Sie jeweils an den anderen verweisen, kommt es nicht darauf an, an welche Schlichtungsstelle Sie sich wenden: die Rechtslage wird geprüft und Ihr Antrag wenn nötig an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.
In jedem Fall gilt aber: Mit Ihrer Beschwerde müssen Sie sich zunächst an das Verkehrsunternehmen selbst wenden. Nur wenn das nicht hilft, darf eine Schlichtung gestartet werden.
AKTUELLES:
Schlichtungsanträge per Post kommen derzeit NICHT ZUVERLÄSSIG bei uns an. Aus Gründen, die die Deutsche Post bisher weder benennen noch beseitigen konnte, wird das Postfach der SNUB nur sehr gelegentlich befüllt. Bitte senden Sie uns auf jeden Fall eine kurze E-Mail, damit wir wissen können, wann Post auf der Strecke bleibt, und auch in diesem Fall Kontakt aufnehmen und eine Schlichtung angehen können.
Wir bitten für diese Umstände vielfach um Entschuldigung. Nachdem unsere Bemühungen, das Problem zu beheben, am Desineresse der Deutschen Post gescheitert sind, ist inzwischen ein Schlichtungsverfahren vor der Postschlichtungsstelle eingeleitet worden.
ZUSÄTZLICHE AUFGABE FÜR DIE SNUB
Nach 8 Jahren Erfahrung bei der Streitschlichtung zwischen Verkehrsunternehmen und ihren Kunden ist die SNUB im Jahr 2019 mit einer zusätzlichen Aufgabe betraut worden. Wir sind seither auch tätig als:
CLEARING- UND BESCHWERDESTELLE FÜR BARRIEREFREITHEIT IM ÖPNV
Diese Einrichtung richtet im Auftrag des Landes Niedersachsen einen besonderen Blick auf die Probleme, die behinderte Menschen rund um den ÖPNV erfahren. Die Probleme werden bei uns gesammelt, dokumentiert und an die zuständigen Stellen (seien es öffentliche Stellen wie z.B. Landkreise als Besteller des Nahverkehrs, Städte, Gemeinden oder Verkehrsunternehmen) weitergeleitet. Ist eine schnelle Abhilfe möglich, vermitteln wir diese; ansonsten behalten wir "wunde Punkte" im Blick, die bei einzelnen Ansprechpartnern in der Vielzahl unterschiedlicher Anfragen untergehen könnten.
Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können das Angebot der Schlichtung nutzen. Die Beschwerdeverfahren werden im Wesentlichen nach der bisherigen Praxis der SNUB bearbeitet.
Um mit der Clearing- und Beschwerdestelle für Barrierefreiheit im ÖPNV in Kontakt zu treten, nutzen Sie einfach die Kontaktaufnahmemöglichkeiten und Formulare der SNUB.